Ist die Aufhebung eines Zaubers im Islam eine Sünde?

AyseCelik

Kayıtlı Kullanıcı
Die Aufhebung eines Zaubers im Islam gilt grundsätzlich nicht als Sünde, solange erlaubte Mittel eingesetzt werden. Entscheidend ist dabei, welche Methode zur Anwendung kommt – denn der Islam unterscheidet klar zwischen erlaubten und verbotenen Wegen der Gegenzauber-Praxis.

Viele Muslime stehen vor der Frage, ob sie bei Verdacht auf Sihr (Zauberei) aktiv werden dürfen. Die islamische Rechtstradition gibt darauf eine differenzierte Antwort, die sowohl spirituelle als auch praktische Aspekte berücksichtigt.

Was sagt der Islam über Zauberei und ihre Aufhebung?​


Im Islam ist das Praktizieren von Zauberei (Sihr) ausdrücklich verboten und gilt als eine der schwerwiegendsten Sünden. Der Koran und die Hadithe verurteilen Zauberei eindeutig. Die Aufhebung eines Zaubers hingegen wird von der Mehrheit der islamischen Gelehrten als erlaubt betrachtet, sofern keine verbotenen Mittel eingesetzt werden. Wer also unter einem Zauber leidet und diesen durch Koranrezitation, Ruqya oder Gebet aufhebt, begeht keine Sünde. Der Unterschied liegt nicht im Ziel, sondern im Weg: Erlaubte Mittel reinigen, verbotene Mittel fügen dem Glauben Schaden zu.

Welche Methoden zur Zauberaufhebung sind im Islam erlaubt?​


Die islamische Überlieferung kennt mehrere erlaubte Methoden zur Aufhebung von Sihr. An erster Stelle steht die Ruqya Scharia – das Rezitieren bestimmter Koranverse wie Sure Al-Fatiha, Ayat al-Kursi oder die Muawwidhatayn (Sure 113 und 114). Auch das aufrichtige Bittgebet (Dua) sowie das Lesen des Korans über Wasser oder Olivenöl gelten als anerkannte Mittel. Das Sieben-Datteln-Hadith aus Sahih Bukhari wird ebenfalls als Schutz erwähnt. All diese Methoden stützen sich auf Koran und Sunna und gelten daher als spirituell rein. Wichtig ist, dass keine Geister angerufen, keine Talismane mit unbekannten Symbolen verwendet und keine Gegenleistung von Dschinnen erbeten wird.

Wann wird die Zauberaufhebung zur Sünde?​


Die Grenze zur Sünde wird überschritten, wenn zur Aufhebung eines Zaubers erneut auf Zauberei zurückgegriffen wird. Dies nennt man im Arabischen Naqd as-Sihr bi-s-Sihr – das Aufheben von Zauberei durch Zauberei. Imam Ahmad ibn Hanbal und andere klassische Gelehrte haben dies ausdrücklich verboten. Wer einen Zauberer aufsucht, um einen Gegenzauber wirken zu lassen, begibt sich in verbotenes Terrain, selbst wenn die Absicht Heilung ist. Ebenso sind Amulette mit unbekannten Schriftzeichen, das Anrufen von Dschinnen oder das Durchführen von Ritualen außerhalb koranischer Grundlagen verboten. Die Absicht allein rechtfertigt nicht das Mittel.

Wie gehen islamische Gelehrte mit dem Thema Gegenzauber um?​


Unter islamischen Gelehrten besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass das Aufheben eines Zaubers mit erlaubten Mitteln nicht nur erlaubt, sondern in bestimmten Fällen sogar empfohlen ist. Ibn Qayyim al-Dschawziyya behandelt das Thema ausführlich in seinem Werk Zad al-Ma'ad und beschreibt prophetische Methoden zur Heilung von Sihr. Moderne Gelehrte wie Ibn Baz und Ibn Uthaymin haben in Fatwas klargestellt, dass Ruqya Scharia ein legitimes Mittel ist. Die Meinungsverschiedenheit betrifft hauptsächlich Randfragen wie bestimmte Amulette mit Koranversen. Grundsätzlich gilt: Wer sich an Koran und Sunna hält, bewegt sich auf sicherem religiösen Boden.

Häufig gestellte Fragen​


Ist es erlaubt, einen Scheich oder Heiler aufzusuchen, um einen Zauber aufheben zu lassen?​


Das Aufsuchen eines seriösen Ruqya-Heilers, der ausschließlich mit Koran und Sunna arbeitet, ist nach Ansicht der meisten Gelehrten erlaubt. Problematisch wird es, wenn der Heiler Dschinnen anruft, unbekannte Symbole verwendet oder Rituale ohne koranische Grundlage durchführt.

Kann man einen Zauber selbst aufheben, ohne einen Gelehrten zu fragen?​


Ja, das ist möglich. Wer regelmäßig die Morgen- und Abendgebete verrichtet, Ayat al-Kursi rezitiert und aufrichtig Dua spricht, kann nach islamischer Überzeugung Schutz vor Sihr erlangen. Eine Beratung durch einen vertrauenswürdigen Gelehrten ist jedoch empfehlenswert.

Gilt das Tragen von Koranversen als Amulett als erlaubt?​


Diese Frage ist unter Gelehrten umstritten. Eine Gruppe erlaubt das Tragen von Amuletten mit Koranversen, eine andere lehnt es grundsätzlich ab, um Schirk zu vermeiden. Wer auf der sicheren Seite bleiben möchte, sollte darauf verzichten und stattdessen auf mündliche Rezitation setzen.

Was soll man tun, wenn man vermutet, unter einem Liebes- oder Trennungszauber zu stehen?​


Zunächst sollte man Istighfar sprechen, regelmäßig beten und die Schutzverse des Korans rezitieren. Bei anhaltendem Verdacht empfiehlt sich das Aufsuchen eines vertrauenswürdigen Ruqya-Praktikers. Zauberer oder Wahrsager aufzusuchen ist in jedem Fall verboten.
 
Zurück
oben